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   RG, 11.05.1918 - Rep. I. 324/17   

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RG, 11.05.1918 - Rep. I. 324/17 (https://dejure.org/1918,116)
RG, Entscheidung vom 11.05.1918 - Rep. I. 324/17 (https://dejure.org/1918,116)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1918 - Rep. I. 324/17 (https://dejure.org/1918,116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Das Reichsgericht (RGZ 93, 39) verweist zur Begründung auf die Rechtsprechung über die Haftung bei mittelbarer Stellvertretung und stellt es sodann auf die auch hier vorliegende Verknüpfung der Interessen des dritten Eigentümers und der Vertragspartei ab.

    Zur Begründung verweist der Bundesgerichtshof auf die Entscheidungen RGZ 93, 39 und BGHZ 15, 224.

  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    So ist in RGZ 93, 39 der Mieter einer Schute für berechtigt angesehen worden, den dem Eigentümer der Schute durch ein Verschulden des Schleppunternehmers an dem Kahn entstandenen Schaden geltend zu machen, ohne daß es darauf ankam, ob der Mieter seinerseits vom Eigentümer in Anspruch genommen war.
  • OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85

    Übergang von Rechten in Erbfolge ; Einordnung von Ausstattungsgegenständen als

    Wie in der Rechtsprechung für die Verletzung von Rechtsgütern eines Dritten im Rahmen einer vertraglichen Sonderbeziehung anerkannt ist, kann der Deliktsanspruch des Geschädigten durchaus neben dem vertraglichen Ersatzanspruch des vertraglich Berechtigten bestehen (vgl. BGH LM Nr. 3 zu § 510 HGB; BGHZ 40, 91 ff., 101; RGZ 93, 39 ff.; vgl. auch Palandt - Heinrichs, 45. Aufl. 1986, Anm. 6 b bb Vorbem. vor § 249 BGB).
  • BGH, 24.01.1961 - I ZR 143/59

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die "Liquidation des Drittinteresses" - abgesehen von den gleichfalls hier nicht in Betracht kommenden Fällen, in denen eine entsprechende stillschweigende vertragliche Vereinbarung angenommen werden konnte - auch dann zugebilligt, wenn die Interessen des in seinen Vertragsrechten Verletzten mit denen des geschädigten Dritten derart verknüpft waren, daß er die Drittinteressen gegenüber dem Verletzten wahrzunehmen hatte und der Verletzer mit einer solchen Wahrnehmung rechnen mußte (RGZ 93, 39, 40; BGH MDR 1958, 307, 308 [BGH 27.01.1958 - II ZR 266/56] ; vgl. auch BGHZ 15, 224, 228 [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53] sowie weiter Nastelski in BGB-RGRK 11. Aufl. Vorbem. 62 zu §§ 249-255).
  • BGH, 27.01.1958 - II ZR 266/56

    Rechtsmittel

    Soweit dem Wasserlieferanten Sorgfaltspflichten hinsichtlich des Schiffs obliegen, muß er diese ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse am Schiff erfüllen (sog. Schadensliquidation aus dem Drittinteresse, vgl. RGZ 93, 39, BGHZ 15, 224).
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